Rechtsprechung
RG, 25.11.1938 - VII 95/38 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Voraussetzungen kann bei der Haftpflichtversicherung der Versicherer dem Verlangen des Versicherungsnehmers, ihm Versicherungsschutz für die von Dritten gegen ihn erhobenen Ansprüche zu gewähren, den Einwand entgegensetzen, diese Ansprüche fielen nicht in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 159, 16
Wird zitiert von ...
- BGH, 17.04.1997 - I ZR 251/94
Beweiskraft eines ordnungsgemäß ausgestellten und unterzeichneten …
Für die Frage des Entstehens von Versicherungsschutz ist es erforderlich, aber auch ausreichend, daß der Dritte seinen Anspruch mit einem in den Schutzbereich des Versicherungsvertrages fallenden Rechtsverhältnis begründet (vgl. RGZ 159, 16, 19f.; BGH, Urteil vom 22.6.1967 - II ZR 217/64, VersR 1967, 769;… Prölss/ Martin/Voit, Versicherungsvertragsrecht, 25. Aufl., § 149 Anm. 1 b cc).Stünde das behauptete Haftpflichtereignis in keinerlei Beziehung zum versicherten Risiko, so wäre die im Deckungsprozeß erhobene Klage als unbegründet abzuweisen (vgl. RGZ 159, 16, 19f.; BGH, Urteil vom 1.2.1968 - Il ZR 79/65, VersR 1968, 289).